Entgelt

Mit dem Entgelt ist eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung gemeint, diese muss nicht zwingend in einer Geldleistung bestehen. Bei einem vereinbarten Tausch stellt der geschuldete Tauschgegenstand das Entgelt für diesen dar. Allerdings verwendet sowohl die Umgangssprache als auch die Gesetzgebung teilweise den Begriff Entgelt in einer verengten Bedeutung als Arbeitsentgelt (z. B, Entgeltfortzahlungsgesetz). Im Volksmund werden einige Entgelte fälschlicherweise als Gebühren bezeichnet; so sind Bankgebühren keine Gebühren und Postgebühren seit der Privatisierung der Post ebenfalls privatwirtschaftliche Entgelte. Die Bezeichnung eines Entgelts als Gebühr ist aus der Umgangssprache in den offiziellen Sprachgebrauch übergegangen und wird zunehmend von Banken im Preisaushang verwendet.

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