Die Entgeltordnung bezieht sich darauf, welche Merkmale für die Einstufung eines Beschäftigten gelten und welchen Lohn oder welches Gehalt er erhält. Die Verwendung des Begriffes Entgeltordnung bezieht sich vorwiegend auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Die Vereinbarung der Entgeltordnung erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. In einer weiteren Bedeutung meint eine Entgeltordnung die Regelung der zu zahlenden Entgelte bei Schwimmbädern, Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen. In diesem Fall kann bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch der Begriff Gebührenordnung verwendet werden. Die Entgeltordnungen der meisten Volkshochschulen sehen Ermäßigungen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und teilweise für einzelne Kurse vor. Einige Gemeinden verwenden den Begriff Entgeltsordnung statt der üblichen Form Entgeltordnung.