Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind die in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebliche Recheneinheit. Ein Entgeltpunkt entspricht dabei dem jährlichen Durchschnittseinkommen. Für in Ostdeutschland erzielte Einkommen gilt vorläufig eine besondere Berechnung, welche die Einkommensunterschiede zwischen beiden Landesteilen für die Rente teilweise aufhebt. Für die Rentenhöhe ist die Anzahl der erzielten Entgeltpunkte maßgeblich, während das konkrete Jahr der Beitragszahlung unberücksichtigt bleibt, da die GRV keine Zinseszinszahlung auf die geleisteten Beiträge vorsieht. Neben den allgemeinen Entgeltpunkten kennt die gesetzliche Rentenversicherung die persönlichen Entgeltpunkte, welche sich auf die jeweilige Rentenbiographie beziehen. Für die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte sind neben den gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen weitere Daten wie Ersatzzeiten maßgeblich. Für die im Osten erzielten Punkte ist die Schreibung Entgeltpunkte (Ost) gebräuchlich.

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