Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Fall vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, dass dieser einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszahlt, sondern in eine Rentenversicherung einzahlt. Der für die Entgeltumwandlung vorgesehene Betrag ist sowohl steuerfrei als auch von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit. Abweichende Begriffe für die Entgeltumwandlung sind Gehaltsumwandlung und Lohnumwandlung. Die Bezeichnung als Entgeltoptimierung nutzt vorwiegend die Versicherungsbranche in ihrer Werbung. Die Entgeltumwandlung kann für unterschiedliche Produkte der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden, üblich sind Pensionskassen beziehungsweise Pensionsfonds und Direktversicherungen. Viele Arbeitgeber stocken die Entgeltumwandlung durch einen eigenen Beitrag auf.

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