Als Entgeltvereinbarung gilt die Absprache über ein zu zahlendes Arbeitsentgelt. Des Weiteren kann eine Honorarvereinbarung mit einem freiberuflich tätigen Mitarbeiter als Entgeltvereinbarung bezeichnet werden. Bei Entgeltvereinbarungen mit Arbeitnehmern darf der zu zahlende Lohn beziehungsweise das vereinbarte Gehalt nicht unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes sowie nicht unterhalb des im gültigen Tarifvertrag vereinbarten Betrages liegen. Die Entgeltvereinbarung ist üblicherweise Bestandteil des Arbeitsvertrages, spätere nicht alleine auf der Entgeltstufe beruhende Entgelterhöhungen können auch als Ergänzung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Neben der direkten Gehaltshöhe enthält eine Entgeltvereinbarung auch eine Klausel, ob und in welcher Form Mehrarbeit vergütet wird.