Eine Entgeltverordnung kann sich sowohl auf das zu zahlende Arbeitsentgelt als auch auf zu zahlenden Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen beziehen. Bei Tarifverträgen wird der Begriff Entgeltverordnung vorwiegend im öffentlich-rechtlichen Teilbereich benutzt. Bei von öffentlichen Trägern angebotenen Leistungen gibt die Entgeltverordnung an, welche Gebühren beziehungsweise Entgelte für deren Nutzung zu zahlen sind; in der privaten Wirtschaft ist der Begriff Preisaushang oder Preistafel üblicher. Auch öffentlich-rechtliche Aufgabenträger benutzen für ihre Entgeltverordnungen häufig abweichende Bezeichnungen wie Gebührenordnung oder auch Preistafel beziehungsweise (bei Schwimmbädern) Übersicht über die zu zahlenden Eintrittspreise. Neben den eigentlichen Preisen enthält die Entgeltverordnung Regeln über mögliche Ermäßigungen für einzelne Nutzergruppen.