Entschädigungsverordnung

Eine Entschädigungsverordnung befasst sich üblicherweise mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die grundsätzlich ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Vertretungen. Da der Erlass der Entschädigungsverordnungen den Bundesländern obliegt, unterscheiden sich die entsprechenden Vorschriften je nach Land. Das Ziel einer Entschädigungsverordnung für Kommunalpolitiker besteht darin, den Mitgliedern kommunaler Parlamente einen Teil ihres Verdienstausfalls sowie die anfallenden Ausgaben zu ersetzen. In den meisten Bundesländern bezieht die Entschädigungsverordnung die nicht dem Kommunalparlament angehörigen Mitglieder (sachkundige Bürger) der einzelnen Einschüsse ebenfalls ein. Neben pauschalen Sätzen für die Sitzungen des Kommunalparlaments oder eines Ausschusses regelt eine Entschädigungsverordnung die Bedingungen für den Kostenersatz bei Dienstreisen.

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