Entschädigungszahlung

Bei der Entschädigungszahlung handelt es sich um die Barauszahlung oder Überweisung einer Entschädigung. Die ursprüngliche Differenzierung zwischen einer Entschädigungszahlung durch die öffentliche Hand und die Zahlung von Schadenersatz durch Privatpersonen wurde zunächst im alltäglichen Sprachgebrauch und später auch in der Gesetzgebung weitgehend aufgehoben. Eigentlich ist der Geschädigte Empfänger der Entschädigungszahlung, hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. So leistete die Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen für erlittenes Nazi-Unrecht unter der Bezeichnung Wiedergutmachung auch an Erben sowie den Staat Israel. Mit wenigen Ausnahmen sind erhaltene Entschädigungszahlungen steuerfrei, da es sich um Ersatz für einen Vermögensschaden handelt.

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