Erbschaft

Im üblichen Sprachgebrauch wird der Begriff Erbschaft oft als Synonym für das Erbe verwendet, tatsächlich bezeichnet er jedoch das gesamte positive und negative Vermögen des verstorbenen Erblassers. Die Erbschaft wird üblicherweise auf verschiedene Erben aufgeteilt, für diese stellt der empfangene Anteil das Erbe dar. Wenn die Annahme eines Erbes nicht innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen ausgeschlagen wird, gilt es als automatisch angenommen; des Weiteren wird die Annahme vor Ablauf dieser Frist rechtswirksam, wenn der Erbe einen Erbschein beantragt oder eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Verstorbene kann über die Erbschaft mittels eines Testaments bestimmen, es gelten jedoch Regeln für den Pflichtteil.

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