Erbschaftsanteile

Der Begriff Erbschaftsanteile bezieht sich einerseits auf die gesetzliche Erbregelung und andererseits auf ein gemeinsam zu verwaltendes Erbe. Der Gesetzgeber schreibt vor, welche Erbschaftsanteile auf die einzelnen Angehörigen entfallen, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat. Sofern dieser ein Testament hinterlässt, gelten die dort enthaltenen Regelungen, allerdings schreibt der Gesetzgeber Pflichtanteile für enge Verwandte vor. Bei einer Erbengemeinschaft bezeichnet der Erbschaftsanteil den Anteil, welchen ein einzelner Erbe am Gesamterbe hält. Erbschaftsanteile in diesem Sinn kommen häufig bei der Vererbung von Unternehmen und Immobilien zur Anwendung. Erbschaftsanteile werden auch als Nachlassanteile bezeichnet.

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