Erbschaftsausschlagung

Erben übernehmen nicht nur positive Vermögenswerte, sondern auch die Schulden des Erblassers. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen die Erbschaftsausschlagung vor dem Nachlassgericht oder bei einem Notar zu erklären. Die Frist verlängert sich bei einem ausländischen Wohnsitz auf sechs Monate. Auf das Recht zur Erbschaftsausschlagung verzichtet wird durch die ausdrückliche Annahme der Erbschaft oder durch diese vermuten lassende Handlungen wie die Beantragung eines Erbscheines. Üblicher als Erbschaftsausschlagung ist der Begriff Erbausschlagung. Im Falle einer Ausschlagung geht das Erbrecht auf den nächsten Erbberechtigten über, dieser verfügt anschließend über ein weiteres Recht zur Erbausschlagung. Wenn niemand das Erbe annimmt, geht dieses letztendlich auf den Staat über.

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