Erbschaftserklärung

Die Erbschaftserklärung bezeichnet zwei unterschiedliche Sachverhalte. Einerseits bezeichnet sie eine rechtsverbindliche Erklärung, ob der Erbempfänger ein Erbe annimmt oder ausschlägt. Des Weiteren ist eine Erbschaftserklärung abzugeben, wenn bei der Beantragung von Sozialleistungen geprüft werden muss, ob der Antragsteller über Besitz aus einem Erbfall verfügt. Bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen ist eine Erbschaftserklärung abzugeben, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist. In diesem Fall fordert das Amt mittels der Erbschaftserklärung Angaben darüber an, ob und in welcher Höhe der Antragsteller geerbt hat. Außer im Inland sind Erbschaftserklärungen zur Beurteilung der Steuer- und Abgabepflicht erforderlich, wenn sich das geerbte Gut im Ausland befindet.

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