Erbschaftsgericht

Erbschaftsgericht ist ein selten genutzter Alternativbegriff für das Nachlassgericht. Als solches fungiert in Deutschland grundsätzlich das für den Wohnsitz des Erblassers zuständige Amtsgericht, für die Erbschaftsausschlagung hingegen auch das Amtsgericht am Wohnort des das Erbe nicht annehmen wollenden Erben. Abweichend von der bundesweiten Regelung üben in Baden-Württemberg die staatlichen Notariate die Aufgaben des Nachlassgerichtes aus. Das Erbschaftsgericht ist für die Ausstellung des Erbscheines zuständig, auf Wunsch des Erstellers verwahrt es auch Testamente und Erbverträge auf. Falls erforderlich, bestellt das Erbschaftsgericht einen Nachlassverwalter. Als Beschwerdeinstanz sind in Deutschland die Zivilkammern der Oberlandesgerichte in Nachlassverfahren zuständig.

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