Erbschaftsklage

Eine Erbschaftsklage im engeren Sinn richtet sich gegen einen der Auffassung des Klägers nicht oder nur teilweise erbberechtigten Miterben und verlangt von diesem die Herausgabe der angeeigneten Gegenstände. Erbschaftsklagen im engeren Sinn lassen sich in vielen Fällen durch ein eindeutig formuliertes Testament vermeiden. Im weiteren Sinne wird auch die Anfechtung eines Testaments vor dem Nachlassgericht als Erbschaftsklage bezeichnet. Diese erfolgt aus formalen Mängeln sowie infolge eines Zweifels, ob sich der Erblasser bei der Testamentsabfassung im Vollbesitz seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit befand. Häufig wird eine Erbschaftsklage dadurch ausgelöst, dass der Erblasser das gesetzliche Mindesterbe nicht hinreichend im Testament berücksichtigt hatte. In diesem Fall bleibt das Testament grundsätzlich gültig, das Gericht nimmt lediglich die notwendigen Korrekturen bezüglich des Pflichtteils des Klägers vor.

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