Erbschaftsnachweis

Der Erbschaftsnachweis belegt, dass eine sich als Erbe ausgebende Person diese Eigenschaft tatsächlich innehat. Als sichere Form des Erbschaftsnachweises gilt der Erbschein, aber auch ein gültiges Testament kann als solcher anerkannt werden. Bei der Bank ist die Vorlage eines Erbschaftsnachweises für den Erben erforderlich, wenn dieser über das Konto des Verstorbenen verfügen will. Die Bank muss einen Erbschaftsnachweis grundsätzlich nicht anfordern, wenn der Kontoinhaber eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Tod hinaus erteilt hat und der Inhaber der Vollmacht eine Verfügung vornimmt. Auch wenn der Erbschein als Erbschaftsnachweis nicht zwingend erforderlich ist, vereinfacht dieser die Legitimation als Erbe.

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