Der Erbschein dient in Deutschland als sicherer Nachweis für die Eigenschaft als Erben und für die Verteilung der Rechte innerhalb einer Erbengemeinschaft. Der Erbnachweis kann nicht nur über den Erbschein, sondern auch mittels eines öffentlichen Testaments und der Eröffnungserklärung nachgewiesen werden. Banken haben früher die Vorlage eines Erbscheins grundsätzlich verlangt und überwiegend nur bei Vorlage eines notariellen Testaments verzichtet, diese Vorgehensweise wurde im Frühjahr 2014 überwiegend aufgegeben, so dass auch ihnen gegenüber der Erbnachweis auf andere Weise erbracht werden kann. Wenn sich ein Teil des Nachlasses im Ausland befindet, kann der eingeschränkte Erbschein beantragt werden, der nur für das inländische Vermögen gültig ist.