Erbschaftsvollmacht

Die Erbschaftsvollmacht ist eine Vollmacht, mittels derer der Erblasser einen der Erben zur Regelung der Nachlassangelegenheiten beauftragt. Des Weiteren können die Erben sich darauf verständigen, eine Person aus ihrer Mitte über eine Erbschaftsvollmacht mit der Verteilung des Erbes zu beauftragen. Die Erbschaftsvollmacht gilt grundsätzlich gegenüber allen Institutionen, sofern sie keine Einschränkungen enthält. Unabhängig davon verwenden viele Banken eigene Formulare für die Erteilung einer Erbschaftsvollmacht. Umgangssprachlich wird auch die über den Tod hinaus wirksame beziehungsweise die nur für den Todesfall gültige Kontovollmacht als Erbschaftsvollmacht bezeichnet, sie bezieht sich jedoch ausschließlich auf die in ihr genannten Konten. Ein anderer Begriff für die Erbschaftsvollmacht lautet Nachlassvollmacht.

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