Erbschaftsverwalter

Erbschaftsverwalter ist in Deutschland eine vor allem umgangssprachlich verwendete Bezeichnung für den Nachlassverwalter, in der Schweiz wird sie auch offiziell verwendet. Die Aufgabe des Erbschaftsverwalters besteht darin, den Erbfall abzuwickeln. Ein Erbschaftsverwalter oder Nachlassverwalter wird vor allem bestellt, wenn das Erbe unübersichtlich ist. Des Weiteren können Erben die Bestellung eines Erbschaftsverwalters beantragen, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht alleine über die Aufteilung des Vermögens einigen kann, da das Testament des Erblassers nicht für alle Besitztümer eindeutige Anweisungen gibt. Ein weiterer Grund für die Bestellung eines Erbschafsverwalters besteht darin, dass der Nachlass auch Verbindlichkeiten enthält. In diesem Fall besteht die Hauptaufgabe des Nachlassverwalters in der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger aus dem zu verwaltenden Nachlass.

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