Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe ist ein prozentualer Zuschlag auf die Einkommensteuer und auf die Körperschaftssteuer, welche formal zur Finanzierung besonderer Aufgaben erhoben wird. Nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt die Kirchensteuer beziehungsweise Kultussteuer eine besondere Form der Ergänzungsabgabe dar, da deren Berechnung anhand der Höhe der Einkommensteuer erfolgt. Diese fließt allerdings nicht dem Staat, sondern der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu. Die derzeit aktive Form der Ergänzungsabgabe ist der Solidaritätszuschlag, auf dessen Erhebung bei geringen steuerpflichtigen Einkünften verzichtet wird. Die Aufgabe dieser Abgabe bestand ursprünglich in der Unterstützung ostdeutscher Bundesländer, heute fließt sie jedoch ohne ausdrückliche Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt ein. Dem Wesen nach sind staatliche Ergänzungsabgaben - also nicht die Kirchensteuer - zeitlich begrenzt erhobene Zuschlagsteuern.

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