Ergänzungskapital

Das Ergänzungskapital ist ein Teil des Eigenkapitals bei Banken und wird in zwei Klassen eingeteilt. Zum Ergänzungskapital der ersten Klasse gehören Vorsorgereserven, Neubewertungsreserven, Vorzugsaktien, Sonderposten im Immobilienbesitz und Genussrechte. Zum Ergänzungskapital zweiter Klasse werden Haftsummenzuschläge ebenso gezählt wie langfristige nachhaltige Verbindlichkeiten. Das Ergänzungskapital der Klassen eins und zwei darf zusammen nicht das alleinige Haftungskapital der Bank ausmachen, das Ergänzungskapital der zweiten Klasse darf sogar nur fünfzig Prozent der gesamten Haftungssumme betragen, bei Genossenschaften gilt die strengere Regel, dass nicht mehr als fünfundzwanzig Prozent des gesamten Haftungskapitals aus Ergänzungskapital bestehen darf. Für die einzelnen Posten des Ergänzungskapitals gelten strikte Anrechnungsvorschriften.

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