Die Ergebnisabführungsvereinbarung ist eine alternative Bezeichnung für einen Gewinnabführungsvertrag. Mit einem Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen, seinen Gewinn vollständig oder teilweise an ein anderes Unternehmen abzuführen, in der Regel handelt es sich bei dem im Ergebnisabführungsvertrag begünstigten Unternehmen um die Muttergesellschaft einer Kapitalgesellschaft. Wenn es sich beim abführenden Unternehmen um eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt, müssen beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zahlreiche Vorgaben des Aktiengesetzes beachtet werden, diese sind im Paragrafen 291 festgelegt. Eine besondere Form der Ergebnisabführungsvereinbarung besteht darin, dass ein Unternehmen die Geschäftstätigkeit für ein weiteres Unternehmen auf dessen Rechnung führt.