Bei Gebäuden sind die Erhaltungskosten die Kosten, welche erforderlich sind, damit die Immobilie ihren Wert behält. Die Erhaltungskosten dürfen im Gegensatz zu Modernisierungskosten und den Wohnwert verbessernden Ausgaben nicht auf die Mieter umgelegt werden. Steuerlich müssen Erhaltungskosten nicht aktiviert werden, sondern dürfen im Jahr ihrer Entstehung komplett vom Einkommen abgezogen werden. Bei der Berechnung von Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld II erhalten Besitzer eigener Wohnungen eine Pauschale, mit welcher die Erhaltungskosten abgedeckt werden. Karl Marx hat zudem einen Teil der Bezahlung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer als Erhaltungskosten bezeichnet, da der Lohn neben den Lebenshaltungskosten auch dem Erhalt der Arbeitskraft als Produktionsfaktor dient.