Erhaltungsinvestition

Eine Erhaltungsinvestition ist eine Investition, welche dem Erhalt des Wertes einer Vermögenswertes dient. Kennzeichnend für eine Erhaltungsinvestition ist, dass sie den Vermögensgegenstand nicht wesentlich verändert, zudem ist sie regelmäßig erforderlich. Steuerlich ist eine Erhaltungsinvestition dadurch begünstigt, dass die gesamten Kosten direkt als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten anerkannt werden und nicht nach ihrer Aktivierung über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im Mietrecht gelten Erhaltungsinvestitionen nicht als umlagefähig, so dass ihre Kosten im Gegensatz zu Modernisierungsmaßnahmen nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen. Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsinvestitionen und Modernisierungen erfolgt anhand des Umfangs der tatsächlich vorgenommenen Veränderungen.

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