Erhaltungsaufwand

Der Erhaltungsaufwand ist der Aufwand, welcher erforderlich ist, um den Wert vorhandener Wirtschaftsgüter mittelfristig und langfristig zu sichern. In steuerlicher Hinsicht wird zwischen einem Erhaltungsaufwand und einer Erweiterung unterschieden, da eine eindeutig als Erhaltungsaufwand zu wertende Ausgabe nicht aktiviert werden muss, sondern direkt und vollständig als Betriebsausgabe anerkannt wird. Gemäß des Steuerrechts darf der Erhaltungsaufwand das Wirtschaftsgut nicht wesentlich verändern und muss regelmäßig anfallen. Regelmäßig kann sich wie beim für Immobilien erforderlichen Erhaltungsaufwand auch auf einen sehr langen Zeitraum beziehen. Der Erhaltungsaufwand wird auch als Aufwand für Instandsetzung, Erhaltung oder auch Herstellungsaufwand von Wirtschaftsgütern bezeichnet.

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