Ersatzkassen

Historisch erklärt sich der Begriff der Ersatzkassen dadurch, dass in den Anfängen der Krankenversicherung jeder Versicherte einer bestimmten Kasse zugewiesen wurde, sofern er nicht ersatzweise für eine andere Krankenkasse optierte. Der Begriff Ersatzkassen hat heute nur noch eine geringe praktische Bedeutung, zumal die rechtliche Unterteilung in Arbeiter und Angestellte aufgehoben wurde und jeder Versicherungspflichtige einer beliebigen geöffneten Krankenkasse beitreten kann. Funktional werden als Ersatzkassen die Ende Dezember 1992 bestehenden Krankenkassen bezeichnet, bei welchen der Versicherungsnehmer auf Grund seiner eigenen Entscheidung Mitglied werden konnte; ihnen gegenüber stehen in erster Linie Betriebskrankenkassen sowie die örtliche AOK.

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