Ersatzansprüche

Ersatzansprüche treten aus unterschiedlichen Anlässen auf. Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit sowie während des Urlaubs Anspruch auf Lohnfortzahlung, die entsprechenden Ansprüche werden ebenso wie das Arbeitslosengeld I und das Kurzarbeitergeld auch als Lohnersatzansprüche bezeichnet. Des Weiteren ergeben sich Ersatzansprüche aus der schuldhaften oder fahrlässigen Verletzung des Eigentums beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit. Neben rechtlichen Ersatzansprüchen können zwischen Kaufleuten weitergehende Ersatzansprüche für den Fall einer nicht rechtzeitigen oder einer nicht vollständigen Vertragserfüllung vereinbart werden. Im Reiserecht bestehen Ersatzansprüche auf teilweise Rückzahlung des Fahrpreises bei einer Zugverspätung, während die Bahn weitergehende Ersatzansprüche wie den Ersatz der Eintrittskosten für ein auf Grund einer Verspätung verpasstes Ereignis ausdrücklich ausschließt.

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