Ersatzsicherheiten

Der Begriff Ersatzsicherheiten kommt überwiegend bei der Immobilienfinanzierung zur Anwendung und meint Sicherheiten, welche nicht wie der Grundbucheintrag zu den bei Immobilienkrediten üblichen Sicherheiten gehören. In den meisten Fällen verlangen Banken das Stellen von Ersatzsicherheiten, wenn die Baufinanzierung achtzig Prozent des Immobilienwertes überschreitet. Die am häufigsten gestellten Ersatzsicherheiten sind Wertpapiere wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, welche dem Kreditgeber gegenüber für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Bedienung des Immobiliendarlehens verpfändet werden. Unternehmen können auch die Vergütungsansprüche aus Patenten als Ersatzsicherheiten stellen. Des Weiteren lässt sich ein erwartetes Erbe als Ersatzsicherheit stellen.

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