Ersatzzeiten

Ersatzzeiten kommen bei der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anwendung. Sie gehören zu den beitragsfreien rentenrechtlichen Zeiten und erhöhen den Rentenanspruch. Ersatzzeiten werden von der Rentenversicherung nur berücksichtigt, wenn sie sich auf den Zeitraum bis einschließlich Silvester 1991 beziehen. Sie sind von den auch weiterhin bestehenden Zurechnungszeiten und Anrechnungszeiten zu unterscheiden. Ersatzzeiten gelten unter anderem für die Kriegsteilnahme an den beiden Weltkriegen, für die Verfolgung durch das Nazi-Regime, für politische Gefangene in der DDR und für die Zeiten einer Flucht. Die Ersatzzeiten werden bei allen Rentenformen der GRV sowohl für die Ermittlung der Wartezeit als auch für die Berechnung der Rentenhöhe herangezogen.

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