Ertragsausfallversicherung

Die Ertragsausfallversicherung schützt den Betrieb vor den finanziellen Folgen eines Ertragsausfalls, wozu neben dem entgangenen Gewinn auch die vorübergehend nicht erwirtschafteten Fixkosten gehören. In der Regel ist die Ertragsausfallversicherung als Betriebsunterbrechungsversicherung gestaltet und leistet bei einem versicherten Schaden, der zu einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit führt. Dabei ist es unerheblich, ob diese auf einem Schaden an einem eigenen oder an einem fremden Gegenstand beruht. Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist eine Schätzung der künftigen Erträge auf Basis aktueller Zahlen üblich. Neben der eigenständigen Betriebsunterbrechungsversicherung wirken sich einige Versicherungen je nach Vertragsgestaltung ebenfalls als Ertragsausfallversicherung aus. Das trifft unter anderem auf den Diebstahlschutz gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus zu, indem viele Versicherungsverträge neben der Erstattung des direkten Schadens auch Leistungen zum Ausgleich für die damit verbundene vorübergehende Betriebsruhe vorsehen.

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