Der Ertragsausgleich ist ein Begriff aus dem Investmentrecht. Der tägliche Ertragsausgleich bei Fondsanteilen bezieht sich auf den Ertrag, der aufgrund der am entsprechenden Kalendertag erhaltenen Gutschriften für Dividenden und Zinsen zugeflossen ist. Beim steuerlichen Ertragsausgleich handelt es sich hingegen um die Beträge, die während des gesamten Geschäftsjahres aufgrund von Wertänderungen, realisierten Gewinnen und Einnahmen aus Zinsen beziehungsweise Dividenden erzielt worden sind. Diese Berechnungsmethode kommt auch bei der Ermittlung der zur Ausschüttung einsetzbarer Wertanteile zur Anwendung. Ihr Sinn besteht in diesem Fall darin, die Gewinnausschüttung aufgrund realer Erträge vorzunehmen und nicht von einer möglichen Veränderung der umlaufenden Anteile am jeweiligen Fonds beeinflussen zu lassen.