Ertragsbeteiligung

Die Ertragsbeteiligung ist eine mögliche Form der Erfolgsbeteiligung oder auch der Gewinnbeteiligung. Bei ihr wirkt sich der Ertrag einer Abrechnungsperiode auf die Höhe des Erfolgsanteils aus. Bei landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen wird als Ertrag üblicherweise nicht der wirtschaftliche Erfolg, sondern die auch als Ernteertrag bezeichnete Erntemenge als Maßstab für eine Ertragsbeteiligung herangezogen, sofern anstelle einer festen Pacht eine Ertragsbeteiligung vereinbart ist. Bei Lebensversicherungen und damit verwandten Versicherungsformen wie privaten Rentenversicherungen erhalten Versicherungsnehmer neben dem Garantiezins eine Ertragsbeteiligung in Form der Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Die Berücksichtigung einer solchen ist in anderen Versicherungsbereichen möglich und kommt in vielen Verträgen zur privaten Krankenversicherung in Form eines Beitragsnachlasses bei gutem Geschäftsertrag zur Anwendung.

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