Ertragskraft

Die Ertragskraft bezeichnet die mutmaßliche Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig ausreichende Gewinne zu erzielen. Sie ist maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit und bei einem eventuell geplanten Unternehmensverkauf. Für die Bewertung der Ertragskraft ist die Vermögenslage eines Unternehmens ebenso wie die wahrscheinliche Marktentwicklung maßgeblich. Bei Aktiengesellschaften gilt der Gewinn der Aktie als ein wesentliches Kriterium für die Berechnung der Ertragskraft, während bei allen Unternehmen der Cash Flow sowie die zu erwartende zukünftige Entwicklung des Umsatzes gewertet werden. Die Vorhersage der Ertragskraft eines Unternehmens ist als auf die Zukunft bezogene Aussage naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet.

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