Die Ertragsmesszahl ist eine Kennzahl, die bei der Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Anwendung kommt. Diese erfolgt nicht nach der Grundfläche an sich, sondern nach dem geschätzten Ertrag einer Grünfläche errechnet. Die Abkürzung lautet EMZ, die Berechnung erfolgt als Produkt aus der in Ar angegebenen Fläche und der Ackerzahl beziehungsweise Grünlandzahl. Die Ertragsmesszahl gewährleistet, dass die Erhebung der Grundsteuer bei landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen auf dem realisierbaren Ertragsergebnis basiert. Die Wertzahlen werden anhand des Bodenzustandes sowie der allgemeinen klimatischen Verhältnisse und der Niederschlagsmengen ermittelt. Für den Bodenzustand in der Landwirtschaft gelten bei Ackerböden sieben und bei Grünflächen fünf Qualitätsstufen.