Ertragssteuer

Ertragssteuern sind Steuern, bei denen ein Vermögenszuwachs beziehungsweise ein Geldzufluss die Basis der Besteuerung bildet. Wichtige Ertragssteuern in Deutschland sind die Einkommensteuer, von der die Lohnsteuer eine Sonderform der Erhebung darstellt, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Die Ertragssteuern werden teilweise zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufgeteilt. Dieses Verfahren gilt für die Einkommensteuer, wobei der Betrieb diese zunächst an das Finanzamt seines Betriebssitzes abführt und eine spätere Überführung des Gemeindeanteils an das Wohnsitzfinanzamt des Beschäftigten erfolgt. Die Gewerbesteuer ist hingegen eine Ertragssteuer, welchen den Gemeinden zur Verfügung steht, die auch deren Höhe festlegen. Zudem wird die Gewerbesteuer als Besonderheit teilweise auf die Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftssteuer angerechnet.

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