Erweiterte Fondsfaziliät

Erweiterte Fondsfazilität bedeutet, dass die Europäische Zentralbank einem Land über einen längeren Zeitraum Unterstützung durch Kredite gewährt. Die übliche Laufzeit der EEF beläuft sich auf drei Jahre, die Verlängerung auf vier Jahre ist möglich. Im Falle der Beantragung von Geldern aus dem EFF-Programm muss das Land die Grundlagen der Wirtschaftspolitik für einen längeren Zeitraum und die Grundlagen der allgemeinen Politik für das Folgejahr offenlegen. Die Gewährung der EEF ergänzt kurzfristige Hilfen durch die Weltbank, Nutznießer sind vorwiegend Schwellenländer und Entwicklungsländer. Der englische Fachbegriff für die erweiterte Fondsfazilität lautet Extended Fund Facility.

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