Erwerbseinkünfte

Erwerbseinkünfte sind alle Einkünfte, welche eine natürliche Person aus einer Erwerbstätigkeit erhält. Als Erwerbstätigkeit gilt die angestellte ebenso wie die selbstständige Berufsausübung. Da Mieteinnahmen sowohl aus einer Erwerbstätigkeit als auch aus Vermögen resultieren, werden sie zumeist als Sondereinnahmen neben Erwerbseinkünften sowie erhaltenen Transferleistungen und Einkünften aus Vermögen erfasst. Erwerbseinkünfte ist kein Begriff im deutschen Steuerrecht, da dieses zwischen Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Berufstätigkeit unterscheidet. Üblicher als Erwerbseinkünfte ist die Verwendung des Begriffes Erwerbseinkommen. Rentenzahlungen werden volkswirtschaftlich dem Erwerbseinkommen zugerechnet, soweit sie das Resultat aus einer früheren Tätigkeit und der entsprechenden Beitragszahlung sind.

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