Die Erwerbsminderungsrente ist der volkstümliche Begriff für die “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, wenn sie auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation pro Tag nur noch zwischen drei und sechs Stunden berufstätig sein können. Maßgeblich für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit ist nicht der ausgeübte Beruf, sondern jede denkbare Tätigkeit, so dass die Bewertung der Erwerbsfähigkeit von der einen Arbeitnehmer auf Grund seiner Einschränkungen am wenigsten belastenden Tätigkeit ausgeht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten, wenn der konkrete Arbeitsmarkt dauerhaft keine Beschäftigung im gesundheitlich möglichen Rahmen anbietet.