Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit setzt voraus, dauerhaft auf Grund einer körperlichen oder seelischen Einschränkung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Auslöser für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit kann sowohl eine Krankheit als auch ein Unfall sein. Neben der vollständigen Erwerbsunfähigkeit kennt das Rentengesetz eine teilweise Erwerbsunfähigkeit, welche bei einer gesundheitlich möglichen Arbeitszeit von täglich drei bis sechs Stunden vorliegt. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit berücksichtigt die Erwerbsunfähigkeit weder den erlernten noch den ausgeübten Beruf, so dass sich für Arbeitnehmer der private Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, da die gesetzliche Rentenversicherung nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine vorzeitige Rentenzahlung vornimmt.

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