Erwerbsunfähigkeitsrente ist der volkstümliche Begriff für die “Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit“. Diese erhalten Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie täglich weniger als drei Stunden arbeiten können. Bei der Bewertung der Erwerbsunfähigkeit wird der erlernte oder ausgeübte Beruf nicht berücksichtigt, maßgeblich ist lediglich die Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit zumindest drei Stunden täglich ausüben zu können. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist als vorübergehende und somit als teilweise befristete Leistung vorgesehen, welche nach einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation des Rentenversicherten wieder aufgehoben wird. Ein dauerhafter Rentenbescheid ist im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsrente möglich, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellbar ist.