Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie leistet, wenn der Erwerbstätige keinerlei Berufstätigkeit mehr durchführen kann, wobei sie zwischen der vollständigen und der teilweisen Erwerbsminderung unterscheidet. Der offizielle Begriff lautet Erwerbsminderungsrente. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bieten auch private Versicherer den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Diese unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung, indem sie keinen konkreten Beruf, sondern lediglich die allgemeine Erwerbsunfähigkeit schützt. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller als der einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, andererseits ist letztere mit geringeren Beiträgen verbunden. Die vollständigen Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Versicherte, wenn sie wegen Krankheit oder infolge einer Verletzung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden eine Teilrente aus.

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