Das Euro-Einführungsgesetz umfasste eigentlich unterschiedliche Gesetze und regelte die schrittweise Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung für die Bundesrepublik Deutschland. Es diente zunächst der Beseitigung der Hemmnisse bei der Einführung der Gemeinschaftswährung, so dass bereits seit Beginn des Jahres 1999 der Euro als maßgebliche Währung an der Börse eingeführt wurde. Ebenfalls konnten Rechnungen bereits seit dem ersten Januar 1999 rechtswirksam in Euro ausgestellt werden. Weitere Euro-Einführungsgesetze regelten die Währungsumstellung in anderen Teilen der Wirtschaft. Für private Haushalte am wichtigsten war das Euro-Einführungsgesetz zur Einführung des Euro als Bargeld einschließlich der zwei Monate lang andauernden Übergangsphase mit der gleichzeitigen Gültigkeit beider Währungen.