Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum dehnt als Vertrag zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation die Freizügigkeitsrechte auf die Mitgliedsstaaten beider Organisationen aus, allerdings hat die Schweiz das entsprechende Gesetz nicht ratifiziert. Auf Grund des EWR gelten die Regeln über den freien Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern auch in Liechtenstein, Norwegen und Island; hinsichtlich des freien Warenverkehrs gelten jedoch Einschränkungen bei Agrarprodukten. Eine zunächst von deutscher Seite nicht vorgesehene Konsequenz des EWR besteht darin, dass Riester-Renten auch ohne Rückforderung der Zuschläge gezahlt werden müssen, wenn der Rentner dauerhaft in eines der genannten drei Länder verzieht.

^