Existenzminimum

Im deutschen Steuerrecht bezeichnet das Existenzminimum den von der Lohnsteuer und Einkommensteuer freizustellenden Betrag. Das steuerlich wirksame Existenzminimum ist geringer als der Pfändungsfreibetrag. Bei der Berechnung des Existenzminimums ist zunächst von den für Wohnung, Kleidung und Ernährung notwendigen Kosten auszugehen, in einem zweiten Schritt wird das physische Existenzminimum zum soziokulturellen Existenzminimum erweitert, welches auch eine angemessene Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums wurde in Deutschland auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeführt; sie bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung.

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