Exklusivvermarktung

Die Exklusivvermarktung ist vorwiegend ein Exklusivvertrieb, welcher bedeutet, dass ein Hersteller den Vertrieb seiner Produkte ausschließlich über einen Händler durchführen lässt. Die Exklusivvermarktung bietet dem Händler einen umfassenden Schutz vor der Konkurrenz durch Mitbewerber. Der Begriff Exklusivvermarktung ist umfassender als die sich überwiegend ausschließlich auf körperliche Produkte beschränkende Bezeichnung Exklusivvertrieb. Die Exklusivvermarktung umfasst auch die Vermarktung von Dienstleistungen durch einen einzigen Vertragspartner. In der öffentlichen Diskussion über die Exklusivvermarktung wurde am meisten ein diese bei Sportveranstaltungen einschränkendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes wahrgenommen. Ebenfalls diskutiert und aufgehoben wurde die Exklusivvermarktung bei einigen neuen Modellen von Mobilfunkendgeräten.

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