Der Exklusivvertrieb bedeutet, dass ein Hersteller den Vertrieb seiner Produkte ausschließlich einem Weiterverkäufer anvertraut. Der Exklusivvertrieb kann sich auf alle oder auf ausgewählte Produkte des Herstellers beschränken, des Weiteren wird er üblicherweise vertraglich vereinbart und möglicherweise regional eingegrenzt. Für den Händler stellt der Exklusivvertrieb einen wirtschaftlichen Vorteil dar, da nur er die Nachfrage nach einem konkreten Produkt befriedigen kann. In einer erweiterten Begriffsbedeutung sprechen einige Hersteller auch von einem Exklusivvertrieb, wenn sie den Verkauf ihrer Waren auf den Fachhandel einschränken. Mit dem Exklusivvertrieb vergleichbar sind Hausmarken, welche nur in bestimmten Geschäften angeboten werden. Der Exklusivvertrieb wird auch als Alleinvertrieb bezeichnet.