Exportbeschränkung

Exportbeschränkungen sind rechtliche Handelshindernisse bezüglich der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in andere Länder. Freiwillige Exportbeschränkungen werden oftmals gemeinsam mit dem Empfängerland vereinbart und beschränken die mengenmäßige Ausfuhr ausgewählter Güter in dieses. Exportrestriktionen sind vom Exportstaat verordnete Maßnahmen, diese können wie ein Embargo den Export vollständig untersagen oder wie Ausfuhrzölle zu einer Verteuerung der Exporte führen. Ein Embargo unterscheidet sich von einem Ausfuhrverbot grundsätzlich dadurch, dass es gegen ein Land gerichtet ist, während sich das Ausfuhrverbot auf bestimmte Güter bezieht. Zudem ist ein Embargo üblicherweise eine vorübergehende Maßnahme auf Grund eines unerwünschten Verhaltens des potentiellen Empfängerstaates, während ein Ausfuhrverbot alleine durch die Beschaffenheit der Ware begründet wird, auch wenn ein solches nicht immer für den Export in alle Länder gilt.

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