Exportdokumente sind die bei einer Ausfuhr vorzulegenden beziehungsweise die mit ihr in Verbindung stehenden Dokumente wie der Lieferschein, die Rechnung und Warenbegleitpapiere. Die Transportpapiere dienen auch der zollrechtlichen Kontrolle. Je nach Zielland ist eine Zollfaktura vorzulegen. Die Konsulatsfaktura und das Ursprungszeugnis belegen den Ursprung sowie den Produktionsort der zu exportierenden Erzeugnisse. Die Gesamtheit der Exportdokumente dient sowohl der Abwicklung der Ausfuhr als auch den erforderlichen Nachweisen gegenüber den Zollbehörden im Ausfuhrland und im Empfängerstaat. Des Weiteren zählen Versicherungsbestätigungen zu den Exportdokumenten, versicherbar sind neben den auch im Inland möglichen Schäden auch politische Risiken. Beim Export über den Seeweg ist das Konnossement ein vorgeschriebenes Exportdokument.