Exportkartell

Bei einem Exportkartell treffen einzelne Marktteilnehmer Absprachen, welche nur für den Verkauf ihrer Produkte an ausländische Abnehmer gelten. Ein Exportkartell kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Häufig ist neben der Form eines Preiskartells die Ausgestaltung eines Exportkartells als Mengenkartell oder als Gebietskartell. Ein Exportkartell ist ebenso wie andere Kartellformen grundsätzlich nicht zulässig, sie können jedoch in begründeten Fällen genehmigt werden. Einfache Exportkartelle, welche lediglich der Ausfuhrförderung dienen und sich weder direkt auf den Wettbewerb noch auf den inländischen Markt auswirken, sind abweichend vom grundsätzlichen Kartellverbot lediglich anmeldepflichtig. Qualifizierte Exportkartelle beeinflussen den Wettbewerb und den inländischen Markt.

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