Exportkonsistorium

Ein Exportkonsistorium ist der informelle Zusammenschluss verschiedener Unternehmen zur gemeinsamen Förderung der Warenausfuhr. Im Gegensatz zu einem Exportkartell vereinbaren die Teilnehmer an einem Exportkonsistorium keine als verbindlich angesehenen Absprachen, sondern nehmen eine gegenseitige Hilfestellung vor. Ein wesentlicher rechtlicher Unterschied zu einem Exportkartell besteht darin, dass ein Exportkonsistorium nicht dem Kartellverbot beziehungsweise der Anmeldepflicht bei zulässigen einfachen Exportkartellen unterliegt. In der Praxis bezeichnen Unternehmen ihre Vereinbarungen hinsichtlich des Außenhandels oftmals als Exportkonsistorium, auch wenn es sich tatsächlich um ein Exportkartell handelt; gegebenenfalls muss das Kartellamt den beteiligten Unternehmen nachweisen, dass sie verbindliche Absprachen getroffen haben.

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