Exportkontrollrecht

Das Exportkontrollrecht verleiht Staaten und Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union die Möglichkeit, den Export zu beschränken oder für bestimmte Produkte zu verbieten. Das Exportkontrollrecht wird vorwiegend zur Unterbindung von Rüstungsgütern ausgeübt; es kann aber auch dazu dienen, die Ausfuhr von im Herstellungsland produzierten und benötigten Gütern zu erschweren. Für Deutschland ist das Exportkontrollrecht im Außenwirtschaftsgesetz sowie im Kriegswaffenkontrollgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung festgelegt. Die Hauptaufgaben des Exportkontrollrechtes bestehen in der Vermeidung von Störungen des Friedens sowie in der Wahrung der wirtschaftlichen Belange des Exportlandes. Besonders im militärischen Bereich nehmen auch multinationale Kontrollgremien das Exportkontrollrecht wahr.

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